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LOCKDOWN neue Info´s

Unsere Richtlinien Zusammengefasst....




ZUM NACHLESEN VON DER WKO


Wichtige neue Regelungen ab 22.11.2021 - Kurzübersicht Bundesweiter Lockdown für alle Personen ab 22. November

  • Ausgangsbeschränkungen für alle Personen (bisher bekannte Ausnahmen unter anderem für berufliche Zwecke gelten).

  • Handelsbetriebe dürfen von Kunden zum Erwerb von Waren nicht mehr betreten werden, ausgenommen Betriebe des täglichen Bedarfs, B2B-Geschäfte, Click and Collect.

  • Tischler und Holzgestalter müssen den Kundenbereich für den Verkauf von Waren an Konsumenten geschlossen halten.

  • Die Produktion, Arbeiten auf Baustellen, die Montage beim Kunden, Reparatur und die Erbringung von anderen nicht-körpernahen Dienstleistungen, die Lieferung und Abholung vorbestellter Waren („Click and Collect“) ist weiterhin zulässig. Die Betriebe der Tischler und Holzgestalter dürfen daher für diese zulässigen Zwecke geöffnet haben.

  • Nicht-köpernahe Dienstleistungsbetriebe dürfen nur von Kunden mit 2G-Nachweis betreten werden.

  • Bei der Abholung vorbestellter Waren („Click and Collect“) ist eine FFP2-Maske zu tragen.

  • Am Arbeitsplatz gilt zusätzlich zum 3G-Nachweis eine FFP2-Maskenpflicht (sonstige Schutzmaßnahmen z.B. Trennwände möglich).

Kundenbereiche Das Betreten (inklusive des Verweilens) und das Befahren des Kundenbereichs

  • von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren (d.h. alle Verkaufsgeschäft an Konsumenten, aber nicht an gewerbliche Kunden und Großhandel),

  • Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen oder

  • Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen oder

  • Kultureinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kultureinrichtungen

Für Tischler und Holzgestalter gilt, dass der Kundenbereich für den Verkauf von Waren an Konsumenten geschlossen werden muss. Weiterhin zulässig hingegen sind zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte, die Produktion, Arbeiten auf Baustellen, die Montage beim Kunden, Reparaturarbeiten und die Erbringung von anderen Dienstleistungen (z.B. Beratungen) sowie die Lieferung von Produkten. Erlaubt ist auch die Abholung vorbestellter Waren (Click and Collect) in Betriebsstätten des Handels durch Konsumenten. Die Kundenbereiche der Tischler und Holzgestalter dürfen für alle zulässigen Zwecke (wie Reparatur oder Beratung) von Personen mit 2G-Nachweis und für B2B-Geschäfte betreten werden. Kunden haben eine FFP2-Maske zu tragen. Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung vom Kunden das Tragen einer Maske nicht eingehalten werden, ist diese nur zulässig, wenn das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.




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